Formular Antrag Schulgeldermässigung

Für Lernende in finanziell schwierigen Verhältnissen kann ein schriftlich, begründetes Gesuch an der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Die Wohnsitzgemeinde entscheidet über die Höhe und Gewährung der Ermässigung. Eingabefrist: 1. Mai des jeweiligen Schuljahres.