Für die Lernenden der 5. und 6. Primarklassen, die Lernenden der Sekundarschule, für alle Lehrpersonen (auch Musikschule), alle weiteren Mitarbeitenden der Schulen sowie für externe Personen gilt in den Innenräumen der Schulen ab Montag, 6. September 2021, wieder eine generelle Maskentragpflicht (auch beim Singen). Die Maskentragpflicht gilt auch für geimpfte Personen, so wie dies im öffentlichen Verkehr der Fall ist.
Die vorübergehende Maskenpflicht soll helfen, Klassen-/Schulschliessungen und damit verbundener Fernunterricht zu vermeiden. Wir hoffen, dass diese Massnahme hilft, die Situation wieder zu beruhigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung.